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Zweitwohnsitz: Darauf sollten Sie achten

Alpenchalet im Winter

Ein Zweitwohnsitz kann aus verschiedenen Gründen eine wertvolle Bereicherung darstellen, sei es aus beruflichen Gründen, als Rückzugsort in der Freizeit oder als Kapitalanlage. Wenn Sie den Kauf eines Zweitwohnsitzes rund um Schladming erwägen, gibt es einige wichtige Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten.

Rechtliche Bestimmungen und Meldepflicht

Bevor Sie einen Zweitwohnsitz anmelden, sollten Sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen informieren. In Österreich besteht eine allgemeine Meldepflicht für alle Wohnsitze. Innerhalb von drei Tagen nach Bezug einer neuen Wohnung müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen, wie den ausgefüllten Meldezettel und einen Lichtbildausweis, dabei haben.

Unterschied zwischen Zweitwohnsitz und Ferienwohnung

Da die Alpen das ganze Jahr über ein beliebtes Urlaubsziel sind, sind die Anforderungen an Immobilienkäufer entsprechend hoch. Insbesondere für ausländische Käufer von Ferienwohnungen gelten besondere Bestimmungen. Es ist daher wichtig, den Unterschied zwischen einer Zweitwohnung und einer Ferienwohnung zu verstehen. Eine Zweitwohnung ist mit einem Lebensmittelpunkt verbunden, während eine Ferienwohnung in der Regel touristisch genutzt wird. Die zuständige Gemeinde legt im Voraus fest, wie eine Immobilie genutzt werden darf. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass eine Immobilie nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden darf, sondern als Erstwohnsitz angemeldet und ganzjährig bewohnt werden muss. Wer gegen diese Regelung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.

Die seltene Zweitwohnsitzwidmung ermöglicht den Erwerb einer Ferienimmobilie, ohne dass der Eigentümer verpflichtet ist, die Immobilie ständig zu bewohnen oder touristisch zu vermieten. Sie haben die Freiheit, die Immobilie nach Ihren Wünschen zu nutzen, ohne sie vermieten zu müssen. Zweitwohnungen sind daher sehr begehrt und nur selten zu bekommen.

Zweitwohnsitzsteuer

Beim Erwerb eines Zweitwohnsitzes ist eine Zweitwohnsitzsteuer zu entrichten. Diese beträgt für Wohnungen mit einer Nutzfläche von 100 m² maximal 1.000 Euro pro Kalenderjahr und wird je nach tatsächlicher Größe angepasst. In Schladming zum Beispiel hat der Gemeinderat den Höchstbetrag festgelegt. Rechnen Sie auch Nebenkosten wie Betriebskosten oder Versicherungen mit ein. Planen Sie Ihr Budget sorgfältig, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.

Lage und Infrastruktur

Die Lage Ihres Zweitwohnsitzes spielt eine entscheidende Rolle. Achten Sie auf die Nähe zu wichtigen Einrichtungen wie Einkaufsmöglichkeiten, Verkehrsverbindungen, Ärzten und Freizeitangeboten. Wenn Sie die Immobilie für den Urlaub nutzen möchten, achten Sie auf die Nähe zu Skipisten oder Wandergebieten. Auch eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist von Vorteil.

Wartung und Pflege

Ein Zweitwohnsitz erfordert ebenso wie Ihr Hauptwohnsitz regelmäßige Instandhaltung. Wenn Sie häufig abwesend sind, sollten Sie nach Möglichkeiten suchen, die Immobilie in gutem Zustand zu halten. Ziehen Sie einen Hausmeister in Betracht, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Suche nach Ihrem idealen Zweitwohnsitz rund um Schladming benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Kompetenz und unserem Engagement zur Seite!